Die Königin bildet gemeinsam mit den Ministern die Regierung. Nach der Verfassung ist die Königin unverletzlich und die Minister sind verantwortlich. Gemeinsam bilden die Minister den Ministerrat. Er ist das für die Regierungspolitik verantwortliche Organ. Als Vorsitzender hat der Ministerpräsident die Aufgabe, die Einheit der Regierung zu wahren. Vielen Ministern ist ein Staatssekretär zur Seite gestellt. Die Staatssekretäre sind jeweils für ein eigenes Politikfeld zuständig, gehören aber nicht dem Ministerrat an. Minister und Staatssekretäre bilden gemeinsam das Kabinett.